PKV für Ärzte und Mediziner

Gerade für Ärzte ist die Krankenversicherung ein großer Bestandteil der eigenen Absicherung. Wie hoch die Kosten sind und welche Leistungen man als Arzt einschliessen sollte werden in diesem Artikel diskutiert. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife bzw. Gruppentarife für Ärzte und Mediziner an. Sowohl für angestellte Ärzte, selbständige Ärzte, angestellte Assistenzärzte, bestimmte Berufsgruppen wie Zahnärzte oder Jungmediziner.

Als Arzt oder Mediziner hat man meist die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Als selbständiger Arzt haben Sie immer die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Beste PKV für Ärzte im Tarifvergleich:

Angestellte Ärzte müssen die Einkommensgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze beachten um sich privat versichern zu dürfen. Im Jahre 2024 sind das 69.300 Euro pro Jahr. Soviel muss ein angestellter Arzt mindestens verdienen um sich privat versichern zu dürfen.

Unterschiede zwischen PKV und GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Im Hinblick auf Ärzte bedeutet dies häufig, dass diese den Höchstsatz von 1019,48 Euro zahlen oder nahe an diesem dran sind. Ist man als Arzt angestellt, so erhält man über den Arbeitgeberzuschuss zur PKV maximal 509,74 Euro.

In der PKV hingegen richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter, Risikofaktoren und der jeweiligen Leistung. Je früher man als Arzt eine private Krankenversicherung abschliesst, desto günstiger ist sie. Vorteile der PKV sind die jeweiligen Leistungen. Diese sind gerade in Arzttarifen sehr hoch. Zudem profitiert man auch als Arzt von Beitragsrückerstattungen.

Arzt mit Familie, Ehepartner und Kindern

Für manche Ärzte kann es je nach Familiensituation günstiger sein in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein, da hier der Ehepartner inklusive Kinder mitversichert ist. In der PKV muss dafür stets ein eigener Beitrag entrichtet werden.

Beispiel 1:
Arzt mit einem Einkommen von 70.000 Euro pro Jahr
Ehepartner nicht berufstätig
3 Kinder

Ist der Arzt angestellt und gesetzlich versichert, so bezahlt er in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstsatz, da er über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Er zahlt einen Eigenanteil von 509,74 € monatlich. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 509,74 €
Der Ehepartner ist über die Familienversicherung der GKV kostenfrei mit versichert.
Auch die Kinder sind kostenfrei mit versichert.

Die Kosten betragen somit maximal 509,74 €

Wäre der Arzt privat versichert, so würde er einen individuellen Beitrag zahlen. z.B. in Höhe von 700 Euro monatlich. 350 Euro davon würde sein Arbeitgeber über den Arbeitgeberzuschuss bezahlen.
Sein Ehepartner arbeitet nicht und muss genau wie die 3 Kinder, versichert werden.
Somit kommt zu den 350 Euro Eigenanteil eine PKV für die Kinder (3x 120 Euro) und eine Versicherung für den Ehepartner.


Die PKV des Ehepartners und der Kinder ist auch zuschussberechtigt. Allerdings gilt der maximale Zuschuss in Höhe von 509,74 € für alle Versicherungen zusammen. Somit hat der Hauptversicherte Arzt noch einen Zuschuss von 159,74 € über.

700 Euro Eigenanteil PKV Arzt
400 Euro PKV Ehepartner
120 Euro PKV Kinder
120 Euro PKV Kinder
120 Euro PKV Kinder
Gesamt 1460 Euro

  • 509,74 Euro Arbeitgeberzuschuss.

950,26 Euro Kosten Eigenanteil. Der angestellte Arzt zahlt für seine Familie und sich selbst somit monatlich 950,26 Euro privaten Krankenversicherungsbeitrag.

Beispiel 2:
selbständiger Arzt mit einem Einkommen von 90.000 Euro pro Jahr
Ehepartner nicht berufstätig
3 Kinder

700 Euro Eigenanteil PKV Arzt
400 Euro PKV Ehepartner
120 Euro PKV Kinder
120 Euro PKV Kinder
120 Euro PKV Kinder
Gesamt 1460 Euro

In diesem Beispiel bezahlt der selbständige Mediziner monatlich 1460 Euro. Seinen eigenen Beitrag, den des Ehepartners und den der 3 Kinder.

Was ist für einen Arzt oder Mediziner nun besser, privat oder gesetzlich versichert ?

Es kommt auf den Einzelfall und die Familiensituation an. Übersteigt das Gehalt des Arztes z.B 80.000 Euro jährlich, so sind die höheren Kosten in der PKV meist zu verschmerzen, da die Gesundheitsleistungen einfach exzellent sind.


Es kommt ebenso darauf an ob der Ehepartner des Arztes oder der Ärztin einer Beschäftigung nachgeht. Ist der Ehepartner angestellt und verdient unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, so gilt der Ehepartner als versicherungspflichtig und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. D.h. der Arzt oder die Ärztin muss den Ehepartner nicht in der privaten Krankenversicherung anmelden. Diese Person ist bereits versichert.

Im Hinblick auf Leistungen ist eine private Krankenversicherung für Mediziner und Ärzte immer die erste Wahl. Zu erwähnen ist, dass es spezielle Medizinertarife gibt, die genausoviel Kosten wie Tarife für andere Personen, aber durch den speziellen Tarif mit der Berufsgruppe „Arzt oder Mediziner“ viel bessere Leistungen beinhalten. Die sowieso schon großzügigen Leistungen für Ärzte werden nochmals aufgestockt.

Im Hinblick auf Kosten kommt es darauf an wie hoch das eigene Einkommen ist, wieviele Kinder es gibt und ob der Ehepartner einer Beschäftigung nachgeht. Dies hat Hohe Auswirkungen auf die monatlichen Kosten.

Zudem kommt es auf das individuelle Sicherheitsdenken an. Habe ich ein hohes Einkommen, so habe ich einen GKV-Höchstsatz welcher an das Einkommen gekoppelt ist. In der PKV gilt dies nicht. Für das Alter kann das bedeuten, dass die Prämien ansteigen, das Einkommen aber sinkt. Auch dies sollte bedacht werden.

Kann ich als Arzt meine Kinder bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung meiner Ehefrau kostenfrei mit anmelden ?

In der Regel sind Sie als Arzt der Hauptverdiener. Und der Versicherungsstatus der Kinder ist der des Hauptverdieners in der Familie. Es ist somit nicht möglich die Kinder kostenfrei in der Familienversicherung des Ehepartners anzumelden, wenn man selbst privat versichert ist.

Wäre der selbständige Arzt gesetzlich versichert, so gilt für ihn der Höchstsatz von 1019,48 Euro, den er alleine zu tragen hätte. Denn als Selbständiger Arzt hat er keinen Arbeitgeber und erhält auch keinen Arbeitgeberzuschuss. Er hätte in der GKV eine weit schlechtere Gesundheitsversorgung wie in der privaten Krankenversicherung, würde im Vergleich zur privaten Krankenversicherung aber 440,52 Euro monatlich sparen.

Was ist ein Ärztetarif ?

Ein Ärztetarif ist ein Spezialtarif in der privaten Krankenversicherung, welcher an eine spezielle Berufsgruppe gebunden und somit günstiger ist. Ärzte haben ein anderes gesundheitliches Bewusstsein und sollten im Schnitt niedrigere Krankheitskosten verursachen. Dementsprechend kann der private Krankenversicherer das kalkulatorische Risiko im jeweiligen Tarif für alle gleich halten.

Für wen ist ein Ärztetarif ?

Ein Ärztetarif ist für alle Menschen interessant, die in medizinischen Berufen arbeiten. Das können angestellte Ärzte sein, selbständige Ärzte, beihilfeberechtigte Beamte im medizinischen Bereich (Amtsarzt), Zahnärzte, Apotheker, medizinstudenten.

Angestellte Ärzte: Für angestellte Ärzte gilt das was für alle anderen Angestellten auch gilt. Die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (2024) muss mindestens erreicht sein damit man sich privat vesichern kann.

Niedergelassene Ärzte: Als Niedergelassener Arzt ist man Selbstständig und kann sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Es gelten die selben Regeln wie bei anderen Selbständigen. Es gibt kein spezielles Einkommen bei niedergelassenen Ärzten mit Praxis, welches erreicht werden muss.

Medizinstudenten:
Medizinstudenten haben die Wahl zwischen PKV und GKV, erhalten in der Regel aber sehr günstige Angebote von privaten Krankenversicherungen. Medizinstudenten, die aus Gründen zwischenzeitlich gesetzlich versichert sind erhalten auf Anfrage eine Anwartschaftsversicherung, damit sie nach Ende des Studiums gleich wieder in die PKV wechseln können. Die PKV-Anbieter haben ein großes Interesse an diesen angehenden Medizinern.

Ärzte in Ausbildung (Assistenzarzt): In der Regel sind Assistenzärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, da das Gehalt meist noch unter der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro pro Jahr liegt. In die private Krankenversicherung dürfen sie erst wenn sie die JAEG überschreiten.

Zahnärzte, Apotheker:

Diese werden von den Versicherern in der Regel genau wie Ärzte eingestuft. Auch sie erhalten spezielle Tarife. Auch hier gilt, dass angestellte Apotheker und Zahnärzte erst die Versicherungspflichtgrenze überschreiten müssen, damit sie sich privat versichern dürfen. Niedergelassenen Zahnärzten oder Apothekern steht dies die ganze Zeit offen.

Was für Ärztetarife gibt es ?

So gut wie jede private Krankenversicherung hat Gruppentarife für Ärzte im Angebot. So gibt ews in diesen Gruppentarifen nicht nur gute Konditionen für den Arzt, sondern auch für seine Familienmitglieder. Diese Gruppentarife entstehen (wie bei der Allianz) durch Zusammenarbeit mit dem Marburger Bund.

Für welche Ärzte lohnt sich die private Krankenversicherung ganz besonders ?

Vor allem für gut verdienende Ärzte lohnt sich die Mitgliedschaft in der PKV, denn ihre Beitragshöhe richtet sich nicht nach dem Einkommen. So erhalten sie bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung und sind auch noch günstiger versichert.

Welche Private Krankenversicherungen sind bei Ärzten besonders beliebt ?

Traditionell die Allianz, Continentale oder Axa. Viele bieten eigene Tarife oder Gruppentarife für Ärzte und Mediziner an.

Worauf sollten Ärzte bei der Wahl des PKV-Anbieters/Versicherungssystems achten ?

Die eigene Familiäre Situation spielt als Arzt eine große Rolle. Plant man eine sehr große Familie, so fährt man zumindest finanziell mit der Familienversicherung der GKV weit besser. Möchte man bessere Leistungen, so kann man individuell Zusatzversicherungen abschliessen.

Möchte man in die PKV eintreten, so spielt das Eintrittsalter eine große Rolle. Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist die monatliche Prämie. Medizinstudenten können sich das Eintrittsalter mit einer günstigen Anwartschaftsversicherung sichern.

Auch Ärzte sollten Wert auf Leistungen wie Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld legen. In den meisten Tarifen für Ärzte sind diese Leistungen bereits integriert.